Jahresabschluss und Steuererklärungen
Der Jahresabschluss ist das wichtigste und aussagekräftigste Instrument hinsichtlich der wirtschaftlichen Stellung und Ertragskraft Ihres Unternehmens. Unter Berücksichtigung der aktuellsten Gesetzeslage erstellen wir für alle Rechtsformen
- Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht
- Jahresabschlüsse für Land- und Forstwirte, Bilanz oder § 13a EStG
- Auseinandersetzungsbilanzen und Zwischenbilanzen
- Liquidationsbilanzen
- Abschlüsse bei Betriebsaufgabe oder Veräußerung des Unternehmens
- Zwischenbilanzen bei Eintritt oder Austritt von neuen Gesellschaftern bei Personengesellschaften
Für nicht bilanzierende Unternehmer erstellen wir Einnahmen-Überschuss-Rechnungen gem. § 4 Abs. 3 EStG.
Im o. g. Bearbeitungsumfang sind weiterhin enthalten
- Erstellung der Anlagenbuchführung
- Erstellung eines Anlagenspiegels
- Erstellung eines Anhangs
Selbstverständlich erstellen wir bei offenlegungspflichtigen Unternehmen die Offenlegungsbilanz mit Anhang und übermitteln im geforderten Datenformat an den elektronischen Bundesanzeiger.
Im Rahmen von Besprechungen des Jahresabschlusses mit Ihrer Hausbank (z. B. für künftige Finanzierungen o. ä.) oder anderen Institutionen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung und begleiten Ihre Vorhaben.
Weiterhin erstellen wir Steuererklärungen aller Art für Unternehmen und Privatpersonen
Beispielhaft seien hier genannt
Für Unternehmen
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
- Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes oder Grundbesitzwertes
Für Privatpersonen
- Einkommensteuererklärungen für unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige
- Erbschaftsteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung